Fälle von Benachrichtigungen:
- wenn von Ihnen vorgemerkte Medien zurückgegeben wurden und zur Abholung bereitliegen;
- wenn von Ihnen per Fernleihe bestellte Medien eingetroffen sind und für Sie bereitliegen;
- wenn Mahngebühren angefallen sind.
Es gibt 2 Arten der Benachrichtigung:
1. Sie erhalten eine E-Mail:
Studierende und Beschäftigte der Uni Stuttgart erhalten die unten genannten Benachrichtigungen immer an die universitäre E-Mail-Adresse geschickt.
Privatpersonen / externe NutzerInnen erhalten die unten genannten Benachrichtigungen per E-Mail sobald Sie Ihre Mailadresse in Ihrem Bibliothekskonto unter E-Mail-Verwaltung eingetragen haben.
An diese E-Mail-Adresse schicken wir Ihnen dann folgende Informationen:
- Leihfristenhinweis
Wir benachrichtigen Sie, wenn bei einem Medium die Leihfrist in Kürze endet.
- Vormerkbenachrichtigung
Wir benachrichtigen Sie, wenn ein vorgemerktes Medium zur Abholung bereitliegt.
- Mahnungen
Wir informieren Sie über entstandene Mahngebühren (1.+ 2. Mahnstufe) bei Leihfristüberschreitungen.
Dieser Service wird von der UB Stuttgart kostenlos angeboten.
2. Sie erhalten einen Brief zugeschickt:
- Den Brief verschicken wir an Ihre im Ausleihsystem eingetragene Postadresse.
Für das Versenden von Vormerkbenachrichtigungen erhebt die UB Stuttgart einen Portoersatz.