Benachrichtigungen

In bestimmten Fällen erhalten Sie Benachrichtigungen von der Bibliothek.

Fälle von Benachrichtigungen:

  • wenn von Ihnen vorgemerkte Medien zurückgegeben wurden und zur Abholung bereitliegen;
  • wenn von Ihnen per Fernleihe bestellte Medien eingetroffen sind und für Sie bereitliegen;
  • wenn Mahngebühren angefallen sind.

Es gibt 2 Arten der Benachrichtigung:

1. Sie erhalten eine E-Mail:

Studierende und Beschäftigte der Uni Stuttgart erhalten die unten genannten Benachrichtigungen immer an die universitäre E-Mail-Adresse geschickt.

Privatpersonen / externe NutzerInnen erhalten die unten genannten Benachrichtigungen per E-Mail sobald Sie Ihre Mailadresse in Ihrem Bibliothekskonto unter E-Mail-Verwaltung eingetragen haben.

An diese E-Mail-Adresse schicken wir Ihnen dann folgende Informationen:

  • Leihfristenhinweis
    Wir benachrichtigen Sie, wenn bei einem Medium die Leihfrist in Kürze endet.
     
  • Vormerkbenachrichtigung
    Wir benachrichtigen Sie, wenn ein vorgemerktes Medium zur Abholung bereitliegt.
     
  • Mahnungen
    Wir informieren Sie über entstandene Mahngebühren (1.+ 2. Mahnstufe) bei Leihfristüberschreitungen.

Dieser Service wird von der UB Stuttgart kostenlos angeboten.

2. Sie erhalten einen Brief zugeschickt:  

  • Den Brief  verschicken wir an Ihre im Ausleihsystem eingetragene Postadresse.
    Für das Versenden von Vormerkbenachrichtigungen erhebt die UB Stuttgart einen Portoersatz.
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